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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute, unbebaute, gewerblich oder privat zu nutzende Immobilien, zum Kauf, sonstigem Erwerb oder zur Miete.
  • 2. Angaben über zu vermittelnde oder nachzuweisende Objekte sind grundsätzlich solche des Verkäufers. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.
  • 3. Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  • 4. Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Liegenschaften sowie grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsversteigerung ist vom Verkäufer und vom Käufer eine Provision in Höhe von je 3,57% inkl. 19% MwSt. des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften, wie beispielsweise Kauf statt Miete o. ä., zu zahlen.
  • 5. Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Auftraggeber eine Provision von 2,38 Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlung inkl. 19% MwSt.
  • 6. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet.
  • 7. Die Erhebung und Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Mehrwehrtsteuersatz. Bei Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.
  • 8. Uns steht auch dann die Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
  • 9. Uns steht ferner die Provision zu, wenn der Angebotsempfänger unser Angebot an einen Dritten weitergibt oder durch eine vom Angebotsempfänger zu verantwortende Indiskretion ein Dritter den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten auch Ehepartner, Familienangehörige und auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.
  • 10. Alle Provisionen sind verdient und fällig im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts. Die Zahlung erfolgt soweit es sich nicht aus einer anderen Vereinbarung ergibt, spätestens 10 Kalendertage nach Zustandekommen des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts.
  • 11. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich unser Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.
  • 12. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 50126 Bergheim vereinbart.

Stand: 30. April 2021